Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

  1. Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit FotoFilm Knapp geschlossenen Verträge.
  2. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht unmittelbar bei Vertragsabschluss schriftlich widersprochen wird.
  3. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur durch schriftliche Bestätigung von FotoFilm Knapp anerkannt.
  4. Diese AGB gelten auch ohne ausdrücklichen Abschluss eines Vertrages innerhalb des normalen Geschäftsbetriebes.
  5. Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart.

2. Urheberrecht Bild- und Videomaterial

  1. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke  i.S.v. §2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt, bzw. bei geliefertem Filmmaterial um urheberrechtlich geschützte Filmwerke i.S.v. §2 Abs. 1 Ziff. 6 Urheberrechtsgesetz.
  2. FotoFilm Knapp räumt dem Auftraggeber das Recht zur eigenen privaten Nutzung für die Bilder ein. Eine etwaige andere Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Urhebers.
  3. Das Nutzungsrecht geht erst mit vollständiger Zahlung an den Auftraggeber über.
  4. Bei Verwendung der Lichtbilder, bzw. des Filmwerks im öffentlichen Raum – hierzu eingeschlossen auch der digitale Raum wie Social Media Anbieter – ist der Urheber FotoFilm Knapp gut lesbar und in eindeutiger Form zu nennen. Eine Verletzung dieses Rechts berechtigt den Urheber zu einer Schadenersatzforderung gegenüber dem Nutzer. Durch individuelle schriftliche Vereinbarung kann hiervon abgewichen werden.
  5. Sämtliches durch FotoFilm Knapp gelieferte Bild- und Videomaterial darf in keiner Weise durch den Kunden elektronisch oder analog bearbeitet werden. Eine Ausnahme besteht in der reinen Veränderung der Pixelanzahl, sofern das originale Verhältnis zwischen Höhe und Breite aufrecht erhalten bleibt.

3. Vergütung

  1. Bei der Erstellung des Bild- und Videomaterials und sämtlichen damit verbundenen Dienstleistungen gilt das allgemeine Preis- und Leistungsverzeichnis von FotoFilm Knapp.
  2. Abweichend hiervon kann durch einen individuellen Kostenvoranschlag oder durch individuelle schriftliche Vereinbarung eine abweichende Vergütung vereinbart werden.
  3. FotoFilm Knapp hat den Auftraggeber zu informieren, sobald der Kostenvoranschlag um 15% des vereinbarten Preises überschritten wird.
  4. FotoFilm Knapp behält sich das Recht vor, Dienstleistungen, sowie Bild- und Videomaterial durch andere Dienstleister zum Zweck der Erfüllung des Kundenauftrags im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers einzukaufen.
  5. Der Auftraggeber ist bei Übersteigen einer vereinbarten Vergütung von 100 Euro zur einer Anzahlung in Höhe von 50% der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Die Vergütung gilt als vereinbart, sobald der Auftraggeber den Kostenvoranschlag bzw. einen individuellen Vertrag mit FotoFilm Knapp unterzeichnet.
  6.  Als Zahlungsmittel wird neben Barzahlung nur Banküberweisung akzeptiert.

4. Stornierung des Auftrags

Storniert der Auftraggeber einen geschlossenen Vertrag, steht FotoFilm Knapp die Einbehaltung der Anzahlung in Höhe von 50% der vereinbarten Vergütung als Aufwandsentschädigung zu.

5. Haftung

  1. Wird ein Auftrag durch FotoFilm Knapp storniert, ist die Rückzahlung einer bereits vom Auftraggeber geleisteten Anzahlung umgehend vorzunehmen.
  2. Im Falle eines unverschuldeten technischen Defekts der durch FotoFilm Knapp betriebenen Gerätschaften (z.B. Kameraausfall) ist die Haftung von FotoFilm Knapp auf die Höhe einer bereits geleisteten Anzahlung begrenzt.
  3. Im Falle einer vermeintlich qualitativ ungenügenden Ausführung des Kundenauftrags haftet FotoFilm Knapp ebenfalls maximal bis zur Höhe der geleisteten Vergütung, sofern ein tatsächlicher Vermögensschaden beim Auftraggeber eingetreten ist. Dieser ist durch entsprechende Dokumente zu belegen.
  4. FotoFilm Knapp haftet generell nicht für immaterielle Schäden sowie einen entgangenen Gewinn. Die Haftung ist generell auf die bereits geleistete Vergütung des Auftraggebers begrenzt.
  5. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bild- oder Videomaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

6. Vertragsstrafe, Schadenersatz

Bei jeder unberechtigten (ohne schriftliche Zustimmung von FotoFilm Knapp erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzansprüche. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.

7. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.